Begriff
Förderungshöchstdauer
Gefördert wird höchstens 24 Kalendermonate in Vollzeit oder 48 Kalendermonate in Teilzeit.
Die Förderungshöchstdauer begrenzt, wie lange das Aufstiegs-BAföG maximal gezahlt werden kann. Sie beträgt 24 Kalendermonate bei Vollzeit und 48 Kalendermonate bei Teilzeit. Die Regel stellt sicher, dass die Förderung auf eine zeitlich überschaubare Maßnahme beschränkt bleibt.
Für die Planung ist entscheidend, ob eine Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit läuft. Eine Teilzeitmaßnahme verlängert den Zeitraum, doch die Höchstdauer verdoppelt sich ebenfalls, was für Berufstätige oft der realistischere Weg ist.
Wer die Höchstdauer voraussichtlich ausschöpfen wird, sollte das früh mit der Förderstelle klären. Unterbrechungen wirken sich auf die verbleibende Zeit aus und sollten deshalb ebenfalls mit der Förderstelle besprochen werden.
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