Begriff
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Fortbildungen wie den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Menschen bei beruflichen Fortbildungen, die auf eine Prüfung zielen. Es umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt. Die Förderung richtet sich an Personen mit beruflicher Erstausbildung oder vergleichbarer Erfahrung.
Im Alltag bedeutet das: Wer den Lehrgang finanzieren möchte, sollte Förderbedingungen, Antragsfristen und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vorab klären. Eine Beratung bei der Förderstelle oder der IHK gibt verlässliche Auskunft zu den aktuellen Beträgen.
Förderung ist keine Garantie, sondern ein Antrag mit Prüfung im Einzelfall. Wer die Förderung nutzt, sollte außerdem die Verpflichtungen aus dem Darlehen im Blick behalten.
Ähnliche Stichwörter
- AFBGAFBG ist die Abkürzung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der Rechtsgrundlage des Aufstiegs-BAföG.
- MaßnahmebeitragDer Maßnahmebeitrag ist der Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten, den das Aufstiegs-BAföG übernimmt, zur Hälfte als Zuschuss.
- UnterhaltsbeitragDer Unterhaltsbeitrag sichert den Lebensunterhalt während der Fortbildung, ist aber vom Einkommen und Vermögen abhängig.
- AFBG-NovelleEine Novelle des AFBG ist vom Kabinett beschlossen, wurde im Bundestag beraten und gilt noch nicht.