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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Maßnahmebeitrag

Der Maßnahmebeitrag ist der Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten, den das Aufstiegs-BAföG übernimmt, zur Hälfte als Zuschuss.

Der Maßnahmebeitrag ist die Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungskosten einer Fortbildung. Derzeit wird er zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Gedeckelt ist der Gesamtbetrag derzeit auf 15.000 Euro.

Wer seine Kosten plant, sollte den Eigenanteil nicht übersehen. Die Förderung deckt nicht zwingend alles, und das Darlehen muss zurückgezahlt werden, soweit es nicht erlassen wird. Ein Blick auf den genauen Förderbescheid zeigt, welcher Anteil zuschussfrei bleibt.

Bei Fortbildungen mit hohen Gebühren lohnt es sich, Angebote zu vergleichen, bevor man sich festlegt. Die Höhe des Beitrags hängt damit unmittelbar von der Gebührenstruktur der gewählten Maßnahme ab.

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  • Lehrgangs- und PrüfungsgebührenLehrgangs- und Prüfungsgebühren sind die förderfähigen Kosten, für die das Aufstiegs-BAföG derzeit bis 15.000 Euro übernimmt.
  • Zuschuss und DarlehenDie Förderung kombiniert einen Zuschuss mit einem zinsgünstigen Darlehen, derzeit jeweils zur Hälfte beim Maßnahmebeitrag.
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