Begriff
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind die förderfähigen Kosten, für die das Aufstiegs-BAföG derzeit bis 15.000 Euro übernimmt.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind die Kosten für den Besuch des Lehrgangs und für die Prüfung selbst. Sie gelten als förderfähig im Rahmen des Aufstiegs-BAföG. Derzeit liegt der Höchstbetrag bei 15.000 Euro Gesamtbetrag. Welche Positionen im Einzelnen anerkannt werden, klärt die Förderstelle im Einzelfall.
Für die Planung ist entscheidend, dass Gebühren im Angebot klar aufgeschlüsselt sind. Viele Anbieter trennen Kursgebühr und Prüfungsgebühr, was die Antragstellung erleichtert.
Wer frühzeitig Angebote einholt, kann Förderung und Eigenanteil realistisch kalkulieren. Wer Gebühren früh vergleicht, erkennt Unterschiede im Leistungsumfang besser, und ein Vergleich nach Inhalten statt nur nach Preis schützt vor Fehlkäufen.
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- MaßnahmebeitragDer Maßnahmebeitrag ist der Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten, den das Aufstiegs-BAföG übernimmt, zur Hälfte als Zuschuss.
- Zuschuss und DarlehenDie Förderung kombiniert einen Zuschuss mit einem zinsgünstigen Darlehen, derzeit jeweils zur Hälfte beim Maßnahmebeitrag.
- Aufstiegs-BAföGDas Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Fortbildungen wie den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
- Meisterstück-FörderungDie Meisterstück-Förderung deckt bis zur Hälfte der Materialkosten einer fachpraktischen Arbeit, derzeit bis 2.000 Euro.