Begriff
Zuschuss und Darlehen
Die Förderung kombiniert einen Zuschuss mit einem zinsgünstigen Darlehen, derzeit jeweils zur Hälfte beim Maßnahmebeitrag.
Das Aufstiegs-BAföG ist als Mischung aus Zuschuss und Darlehen aufgebaut. Beim Maßnahmebeitrag wird derzeit die Hälfte als Zuschuss geleistet, der übrige Teil als Darlehen. Dieses Modell trennt Ausgaben, die nicht zurückgezahlt werden müssen, von solchen, die später getilgt werden.
Für die Lebensplanung bedeutet das, dass nach der Fortbildung eine Rückzahlung zu berücksichtigen ist. Gleichzeitig kann ein Teil des Darlehens erlassen werden, wenn die Prüfung bestanden ist. Diese Erlassregeln entscheiden oft über die tatsächliche Belastung.
Eine Modellrechnung vor Beginn zeigt, wie hoch Zuschuss- und Darlehensanteil bei den eigenen Kosten ausfallen. Die Balance zwischen beiden Teilen bestimmt, wie stark die eigene Finanzplanung nach dem Abschluss belastet wird.
Ähnliche Stichwörter
- KfW-DarlehenDas zinsgünstige KfW-Darlehen trägt den Teil der Fortbildungskosten, der nicht als Zuschuss gezahlt wird.
- MaßnahmebeitragDer Maßnahmebeitrag ist der Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten, den das Aufstiegs-BAföG übernimmt, zur Hälfte als Zuschuss.
- BestehenserlassWer die Prüfung besteht, bekommt derzeit die Hälfte des noch offenen Darlehens für Gebühren erlassen.
- Lehrgangs- und PrüfungsgebührenLehrgangs- und Prüfungsgebühren sind die förderfähigen Kosten, für die das Aufstiegs-BAföG derzeit bis 15.000 Euro übernimmt.