Begriff
Bestehenserlass
Wer die Prüfung besteht, bekommt derzeit die Hälfte des noch offenen Darlehens für Gebühren erlassen.
Der Bestehenserlass ist eine Regelung im Aufstiegs-BAföG, die das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren verringert. Wer die Prüfung besteht, dem werden derzeit 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Der Erlass wirkt also erst mit dem Bestehen und nicht schon mit der Anmeldung.
Für Prüflinge ist das ein Anreiz, sich gründlich vorzubereiten, weil der Erfolg finanziell spürbar wird. Wer knapp scheitert, verliert den Erlass, kann aber nach einer Wiederholung erneut antreten.
Geplant ist ab dem 01.08.2027 eine Anhebung auf 60 Prozent. Dieser Regierungsentwurf ist noch nicht beschlossen. Der Erlass ist kein Ersatz für eine gute Planung, senkt die Belastung aber spürbar.
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