Begriff
AFBG-Novelle
Eine Novelle des AFBG ist vom Kabinett beschlossen, wurde im Bundestag beraten und gilt noch nicht.
Eine geplante Novelle des AFBG soll die Förderung für Fortbildungen anheben. Das Bundeskabinett hat die Änderung am 15.07.2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 14.10.2026. Laut Entwurf soll sie am 01.08.2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.
Geplant sind höhere Höchstbeträge für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, eine höhere Meisterstück-Förderung, ein höherer Bestehenserlass und ein höherer Kinderbetreuungszuschlag. Arbeitgeberzuschüsse würden nach dem Entwurf nicht mehr angerechnet. Wer 2027 eine Fortbildung beginnt, sollte den dann gültigen Stand prüfen.
Solange der Entwurf nicht beschlossen ist, sind die aktuellen Werte maßgeblich.
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