Zum Inhalt springen
Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Kinderbetreuungszuschlag

Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren erhalten einen Zuschlag von derzeit 150 Euro je Kind und Monat.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Zuschlag im Aufstiegs-BAföG für Alleinerziehende, deren Kinder unter 14 Jahre alt sind. Er wird derzeit mit 150 Euro pro Monat und Kind gezahlt, sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitmaßnahmen. Er soll die Betreuungskosten während der Fortbildung entlasten.

Für Alleinerziehende ist das ein wichtiger Baustein, weil Lernzeit, Präsenztage und Betreuung oft kollidieren. Die Beträge ändern sich mit Gesetzesnovellen, daher sollte der aktuelle Stand bei der Förderstelle erfragt werden.

Geplant ist eine Erhöhung auf 160 Euro je Kind und Monat ab dem 01.08.2027. Dieser Vorschlag ist noch nicht beschlossen.

Ähnliche Stichwörter

  • UnterhaltsbeitragDer Unterhaltsbeitrag sichert den Lebensunterhalt während der Fortbildung, ist aber vom Einkommen und Vermögen abhängig.
  • Vollzeit und TeilzeitVollzeit- und Teilzeitmaßnahmen unterscheiden sich in Förderdauer und Alltagsbelastung; die Höchstdauer hängt davon ab.
  • AFBG-NovelleEine Novelle des AFBG ist vom Kabinett beschlossen, wurde im Bundestag beraten und gilt noch nicht.
  • Anrechnung von Einkommen und VermögenBei der Förderung werden Einkommen und Vermögen angerechnet, bevor der Unterhaltsbedarf ausgezahlt wird.