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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Vollzeit und Teilzeit

Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen unterscheiden sich in Förderdauer und Alltagsbelastung; die Höchstdauer hängt davon ab.

Eine Fortbildung kann in Vollzeit oder in Teilzeit stattfinden. Die Unterscheidung ist für die Förderung wichtig, weil sie die Höchstdauer festlegt: 24 Kalendermonate bei Vollzeit, 48 bei Teilzeit. Auch der Zuschlag für Kinderbetreuung gilt bei beiden Formen.

Für Berufstätige ist die Teilzeitvariante oft der realistische Weg. Sie verlängert die Lernzeit, verteilt die Belastung aber auf mehr Monate. Wer Vollzeit wählt, sollte Urlaub und Einkommen genau prüfen.

Die Wahl sollte mit Arbeitgeber und Förderstelle abgestimmt werden. Die Entscheidung ist daher nicht nur eine Frage der Lernzeit, sondern der gesamten Lebensplanung, und ein Probemonat mit realistischem Stundenplan zeigt schnell, welche Variante tragfähig ist.

Ähnliche Stichwörter

  • FörderungshöchstdauerGefördert wird höchstens 24 Kalendermonate in Vollzeit oder 48 Kalendermonate in Teilzeit.
  • UnterhaltsbeitragDer Unterhaltsbeitrag sichert den Lebensunterhalt während der Fortbildung, ist aber vom Einkommen und Vermögen abhängig.
  • KinderbetreuungszuschlagAlleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren erhalten einen Zuschlag von derzeit 150 Euro je Kind und Monat.
  • LernumfangFür IHK-Fachwirte auf DQR-Niveau 6 nennt die DIHK allgemein einen großen Lernumfang, der nicht spezifisch für diesen Abschluss gilt.