Begriff
Unterhaltsbeitrag
Der Unterhaltsbeitrag sichert den Lebensunterhalt während der Fortbildung, ist aber vom Einkommen und Vermögen abhängig.
Der Unterhaltsbeitrag ist der Teil der Förderung, der den Lebensunterhalt während einer Vollzeit- oder Teilzeitfortbildung absichern soll. Er wird unter Berücksichtigung eigener Einkünfte und Vermögenswerte berechnet. Der Bedarf kennt Zuschläge, etwa für die teilnehmende Person selbst, für Ehegatten oder Lebenspartner und für Kinder.
Der Bedarf erhöht sich um 60 Euro für den Teilnehmer, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Eine Beispielrechnung des Bundesministeriums nennt für Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.254 Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.724 Euro.
Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, daher sollte man eine Berechnung bei der Förderstelle anfordern.
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