Begriff
Existenzgründungserlass
Wer nach der Fortbildung innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründet und drei Jahre im Haupterwerb führt, bekommt das Restdarlehen erlassen.
Der Erlass bei Existenzgründung ist eine Sonderregel im Aufstiegs-BAföG. Wenn die Prüfung bestanden ist und innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmeende ein Unternehmen gegründet wird, das mindestens drei Jahre im Haupterwerb geführt wird, kann das restliche Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen werden. Die Voraussetzungen sind eng gefasst und werden genau geprüft.
Für Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen, die eine eigene Praxis, einen Pflegedienst oder eine Beratungsfirma planen, ist diese Regel besonders relevant. Die Gründungsphase verlangt Ausdauer, weil der Haupterwerb über drei Jahre gehalten werden muss.
Vor einer Entscheidung lohnt sich die Beratung bei der Förderstelle und einer Gründungsberatung.
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