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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

AFBG

AFBG ist die Abkürzung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der Rechtsgrundlage des Aufstiegs-BAföG.

Das AFBG ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und bildet die gesetzliche Grundlage für das Aufstiegs-BAföG. Es regelt, wer gefördert wird, welche Kosten übernommen werden und wie Zuschüsse und Darlehen berechnet werden. Die Beträge ändern sich über die Zeit, daher sollten Prüflinge den aktuellen Stand prüfen.

Für den Fachwirt sind vor allem die Vorschriften zu Lehrgangsgebühren, zum Maßnahmebeitrag und zur Förderungshöchstdauer relevant. Sie bestimmen, wie viel Förderung möglich ist und wie lange sie läuft.

Wer den Gesetzestext liest, findet ihn im Netz, sollte aber Beratung ergänzen, wenn Details unklar bleiben. Auch für Beratungsgespräche ist das Gesetz eine verlässliche Grundlage.

Ähnliche Stichwörter

  • Aufstiegs-BAföGDas Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Fortbildungen wie den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen.
  • AFBG-NovelleEine Novelle des AFBG ist vom Kabinett beschlossen, wurde im Bundestag beraten und gilt noch nicht.
  • MaßnahmebeitragDer Maßnahmebeitrag ist der Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten, den das Aufstiegs-BAföG übernimmt, zur Hälfte als Zuschuss.
  • FörderungshöchstdauerGefördert wird höchstens 24 Kalendermonate in Vollzeit oder 48 Kalendermonate in Teilzeit.