Begriff
Vermögensfreibetrag
Der Vermögensfreibetrag im Aufstiegs-BAföG liegt derzeit bei 45.000 Euro und steigt je Ehepartner und Kind um 2.300 Euro.
Der Vermögensfreibetrag legt fest, wie viel Vermögen bei der Berechnung des Förderanspruchs unberücksichtigt bleibt. Derzeit liegt er bei 45.000 Euro und erhöht sich für Ehepartner und jedes Kind um jeweils 2.300 Euro. Darüber hinausgehendes Vermögen wird auf den Bedarf angerechnet.
Für Interessierte heißt das: Vorhandene Ersparnisse können die Förderung beeinflussen. Vor dem Antrag lohnt eine ehrliche Bestandsaufnahme aller Konten und Werte, damit die Angaben vollständig sind.
Die genaue Berechnung übernimmt die Förderstelle und berücksichtigt den Einzelfall. Die Berechnung folgt einem festen Schema, das sich mit Familienstand und Kinderzahl verändert, daher sollten Veränderungen während der Förderzeit gemeldet werden.
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