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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen Aufgabenstellungen.

Die schriftliche Prüfung ist der erste große Prüfungsteil. Sie besteht aus einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen Aufgabenstellungen. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 630 Minuten nicht überschreiten.

Die schriftliche Gesamtwertung ergibt sich als arithmetisches Mittel der beiden Aufgaben. Eine schwache Aufgabe lässt sich deshalb nur durch eine solide zweite Aufgabe ausgleichen, die Gesamtbewertung verlangt also in beiden Teilen Substanz.

Die mündliche Prüfung kann erst angetreten werden, wenn die schriftliche Prüfung mindestens ausreichend ist. Zeitmanagement ist daher ein eigener Lernbereich, den man im Probelauf unter realen Bedingungen einübt.

Ähnliche Stichwörter

  • SituationsaufgabeDie schriftliche Prüfung arbeitet mit einer betrieblichen Situation und daraus abgeleiteten Aufgaben, die zusammenhängend bearbeitet werden.
  • Abgeleitete AufgabenstellungAbgeleitete Aufgabenstellungen konkretisieren die Situationsbeschreibung und werden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bearbeitet.
  • Mündliche PrüfungDie mündliche Prüfung besteht aus Präsentation und Fachgespräch und ist nur nach ausreichender schriftlicher Prüfung möglich.
  • BestehensregelBestanden ist die Prüfung, wenn schriftlich und mündlich jeweils mindestens 50 Punkte ohne Rundung erreicht werden.