Begriff
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus Präsentation und Fachgespräch und ist nur nach ausreichender schriftlicher Prüfung möglich.
Die mündliche Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Präsentation und einem Fachgespräch. Sie findet nur statt, wenn die schriftliche Prüfung mindestens ausreichend ist. Die Präsentation soll zehn Minuten dauern, das Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Das Thema der Präsentation muss den Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal und einen weiteren, frei wählbaren Handlungsbereich betreffen. Im Fachgespräch werden Zusammenhänge vertieft und Entscheidungen begründet.
Wer sich vorbereitet, übt die Präsentation mit Zeitvorgabe und lässt sich Rückfragen von Kolleginnen und Kollegen stellen. Auch ein ruhiges Auftreten beeinflusst den Eindruck, ersetzt aber nie einen inhaltlich tragfähigen Beitrag.
Ähnliche Stichwörter
- Präsentation in der PrüfungDie Präsentation dauert etwa zehn Minuten und muss den Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal betreffen.
- FachgesprächDas Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten und prüft, ob Prüflinge ihre Lösungen fundiert begründen können.
- Gewichtung der PrüfungsteileIm mündlichen Teil zählt das Fachgespräch zwei Drittel, die Präsentation ein Drittel der Note.
- Schriftliche PrüfungDie schriftliche Prüfung besteht aus einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen Aufgabenstellungen.