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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Präsentation in der Prüfung

Die Präsentation dauert etwa zehn Minuten und muss den Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal betreffen.

Die Präsentation ist der erste Teil der mündlichen Prüfung. Sie soll zehn Minuten dauern und ein Thema behandeln, das den Handlungsbereich Führen und Entwickeln von Personal sowie einen weiteren, frei wählbaren Handlungsbereich berührt. Der Prüfling zeigt damit, dass er ein konkretes betriebliches Problem strukturiert darstellen und lösen kann.

Bewährt hat sich ein klarer Aufbau: Ausgangslage, Ziel, Maßnahmen, erwartete Wirkung und Kontrolle. Folien sollten die Aussage stützen, nicht den Vortrag ersetzen.

Da im anschließenden Fachgespräch Nachfragen zu genau diesem Thema folgen, sollte die Präsentation nichts enthalten, was man nicht erklären kann.

Ähnliche Stichwörter

  • Mündliche PrüfungDie mündliche Prüfung besteht aus Präsentation und Fachgespräch und ist nur nach ausreichender schriftlicher Prüfung möglich.
  • FachgesprächDas Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten und prüft, ob Prüflinge ihre Lösungen fundiert begründen können.
  • Führen und Entwickeln von PersonalHandlungsbereich zum Führen und Entwickeln von Personal: Dienstplanung, Motivation, Konflikte und Qualifizierung im Team.
  • Gewichtung der PrüfungsteileIm mündlichen Teil zählt das Fachgespräch zwei Drittel, die Präsentation ein Drittel der Note.