Begriff
Bestehensregel
Bestanden ist die Prüfung, wenn schriftlich und mündlich jeweils mindestens 50 Punkte ohne Rundung erreicht werden.
Die Bestehensregel legt fest, wann eine Prüfung als bestanden gilt. Erforderlich sind in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte, und zwar ohne Rundung. Es reicht also nicht, im Gesamtergebnis knapp zu liegen, wenn einer der beiden Teile darunter bleibt.
Wer knapp scheitert, sollte das Ergebnis genau analysieren: Welche Aufgabe, welcher Handlungsbereich, welche Art von Fehler? Daraus lässt sich die Vorbereitung für eine Wiederholung gezielt steuern.
Die Regel gilt unabhängig davon, wie gut der andere Prüfungsteil ausgefallen ist. Eine Bilanz nach jedem Teilergebnis zeigt, wo der größte Hebel für die nächste Vorbereitung liegt.
Ähnliche Stichwörter
- Schriftliche PrüfungDie schriftliche Prüfung besteht aus einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen Aufgabenstellungen.
- Mündliche PrüfungDie mündliche Prüfung besteht aus Präsentation und Fachgespräch und ist nur nach ausreichender schriftlicher Prüfung möglich.
- Wiederholung der PrüfungNicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
- Gewichtung der PrüfungsteileIm mündlichen Teil zählt das Fachgespräch zwei Drittel, die Präsentation ein Drittel der Note.