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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Wiederholung der Prüfung

Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.

Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Die Verordnung erlaubt dafür zwei Wiederholungen. Entscheidend ist, dass die Ursachen des Misserfolgs vor einem neuen Antritt klar benannt sind.

Eine Wiederholung bedeutet meist erneute Vorbereitung, neue Anmeldung und oft auch wieder Kosten. Wer eine Strategie wählt, prüft zuerst, welche Handlungsbereiche Punkte gekostet haben, und arbeitet dann gezielt an den schwächsten Bereichen.

Auch die Termine sind zu beachten, weil bundeseinheitliche Termine nicht in jeder Region gleich angeboten werden. Die Wiederholung sollte daher mit einem klar umrissenen Lernplan starten und nicht bei null beginnen.

Ähnliche Stichwörter

  • BestehensregelBestanden ist die Prüfung, wenn schriftlich und mündlich jeweils mindestens 50 Punkte ohne Rundung erreicht werden.
  • PrüfungsordnungDie Prüfungsordnung regelt Ablauf, Bewertung, Wiederholung und Befreiung, damit Prüfungen einheitlich bleiben.
  • Bundeseinheitlicher PrüfungsterminBundeseinheitliche Termine für die schriftliche Prüfung liegen im März und Oktober, nicht jede IHK bietet alle an.
  • PrüfungsteilnehmendePrüfungsteilnehmende sind Personen, die sich zur Fachwirt-Prüfung angemeldet haben und sie ablegen.