Zum Inhalt springen
Fachwirt Sozialwesen

Begriff

Kenntnisnachweis

Ein Kenntnisnachweis belegt, dass Wissen und Fertigkeiten auch ohne Lehrgang vorhanden sind.

Ein Kenntnisnachweis ist jeder Beleg dafür, dass jemand die für die Prüfung nötigen Fachkenntnisse besitzt. Er kann aus Zeugnissen, Fortbildungsbescheinigungen, Projektunterlagen oder einer ausführlichen Darstellung der eigenen Arbeit bestehen. Gerade wer ohne Vorbereitungslehrgang antritt, muss darlegen, dass die Kenntnisse auf anderem Weg erworben wurden.

Ein überzeugender Nachweis ist konkret: Er nennt, was gemacht wurde, wie es umgesetzt wurde und welches Ergebnis dabei herauskam. Allgemeine Aussagen wie viel Erfahrung zu haben reichen selten aus.

Die Zulassungsstelle entscheidet im Einzelfall, ob der Nachweis ausreicht. Ein guter Nachweis verbindet Dokumente mit einer knappen, sachlichen Erläuterung des eigenen Anteils.

Ähnliche Stichwörter