Begriff
Befreiung von Prüfungsbestandteilen
Befreiungen von Prüfungsbestandteilen sind möglich, die übrigen Anteile werden dann neu gewichtet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Prüflinge von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden. Grundlage ist eine Regelung, nach der Leistungen aus früheren Prüfungen oder gleichwertige Qualifikationen angerechnet werden können. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Wird ein Bestandteil erlassen, werden die übrigen Anteile entsprechend neu gewichtet, damit die Gesamtbewertung nachvollziehbar bleibt. Für Prüflinge verändert das die Strategie, weil dann der verbleibende Teil entscheidend wird.
Ein Antrag sollte mit Nachweisen belegt und frühzeitig eingereicht werden. Wer eine Befreiung beantragt, sollte die betreffenden Inhalte aus dem Lehrgang oder der früheren Prüfung genau benennen können, denn ohne belegte Angaben verzögert sich die Entscheidung oft erheblich.
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