Begriff
GesWFachwPrV
Die GesWFachwPrV regelt Prüfung, Zulassung und Abschlussbezeichnung des Fachwirts im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen, kurz GesWFachwPrV, ist die zentrale Rechtsgrundlage. Sie stammt vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1679), der Textnachweis gilt ab dem 1. Januar 2012, zuletzt geändert durch Artikel 56 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153).
Die Verordnung regelt Zulassung, Handlungsbereiche, schriftliche und mündliche Prüfung, Bewertung und Zeugnisse. Sie ist auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden. Wer den Volltext liest, findet die Einzelheiten direkt beim Gesetzgeber.
Für Prüflinge ist die Verordnung die verlässlichste Quelle, noch vor Informationen aus Lehrgängen oder Foren.
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- PrüfungsordnungDie Prüfungsordnung regelt Ablauf, Bewertung, Wiederholung und Befreiung, damit Prüfungen einheitlich bleiben.
- Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und SozialwesenBundesweit anerkannter IHK-Fortbildungsabschluss für Steuerungs- und Führungsaufgaben in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
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