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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

IHK

Die Industrie- und Handelskammern organisieren die Fachwirt-Prüfung, nehmen Anmeldungen entgegen und berufen die Prüfungsausschüsse.

Die Industrie- und Handelskammern, kurz IHKs, sind die zuständigen Stellen für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie nehmen Anmeldungen entgegen, prüfen Zulassungen, organisieren die Prüfungstermine und berufen Prüfungsausschüsse. Welche IHK zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Ort der Tätigkeit oder der Ausbildung.

Für Prüflinge heißt das: Informationen zu Terminen, Gebühren und Unterlagen kommen von der jeweiligen Kammer, auch wenn die Verordnung bundesweit gilt. Unterschiede zwischen IHKs bei Terminen oder Hinweisen sind normal und sollten vor der Anmeldung geklärt werden.

Die Kammer ist außerdem die erste Anlaufstelle für Fragen zur Zulassung.

Ähnliche Stichwörter

  • Bundeseinheitlicher PrüfungsterminBundeseinheitliche Termine für die schriftliche Prüfung liegen im März und Oktober, nicht jede IHK bietet alle an.
  • ZulassungsvoraussetzungenZur Prüfung wird zugelassen, wer eine berufliche Ausbildung oder ein Studium mit ausreichender Berufspraxis nachweist.
  • PrüfungsordnungDie Prüfungsordnung regelt Ablauf, Bewertung, Wiederholung und Befreiung, damit Prüfungen einheitlich bleiben.
  • PrüfungsteilnehmendePrüfungsteilnehmende sind Personen, die sich zur Fachwirt-Prüfung angemeldet haben und sie ablegen.