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Fachwirt Sozialwesen

Begriff

DQR-Niveau 6

Niveau 6 des DQR entspricht dem Bachelor-Niveau und ist die Einstufung des Fachwirts im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Einordnung auf Niveau 6 bedeutet, dass der Abschluss nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen dem Bachelor-Niveau zugeordnet ist. Gemeint ist eine Qualifikation, bei der Fachwissen selbstständig angewendet, Verantwortung für Prozesse übernommen und Teams geführt werden. Die Einstufung bewertet die Anforderungen, ist aber keine Gleichsetzung mit einem bestimmten Studiengang.

Im Berufsalltag zeigt sich das etwa, wenn jemand eine Einrichtung im Sozialwesen steuert, Qualitätsziele vorgibt und Entscheidungen gegenüber Trägern vertritt. Solche Aufgaben verlangen mehr als Fachkenntnis allein, und genau das soll der Verweis auf das Niveau sichtbar machen.

Für Interessierte ist wichtig, dass die Zuordnung auf den Auskünften der IHKs beruht und die Prüfung selbst nicht ersetzt.

Ähnliche Stichwörter

  • Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)Der DQR ordnet Abschlüsse aus allgemeiner, beruflicher und akademischer Bildung einheitlich nach Niveaus ein.
  • Bachelor ProfessionalDie Bezeichnung Bachelor Professional taucht im Verordnungstext nicht auf; der Abschluss heißt amtlich Geprüfter Fachwirt.
  • FortbildungsabschlussEin Fortbildungsabschluss baut auf Erstausbildung oder Berufserfahrung auf und wird über eine bundesweit geltende Prüfung erworben.
  • AbschlussbezeichnungDer offizielle Titel lautet Geprüfter Fachwirt oder Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen.